Was sind Raubkopien?


Der Begriff „Raubkopie“ wird für rechtswidrig hergestellte oder verbreitete Kopien verwendet. Weil die Raubkopie das Urheberrecht verletzt und dem Rechtsinhaber die ihm zustehende finanzielle Leistung vor enthält, wurde in den letzten Jahren vor allem durch Kampagnen der Musikindustrie und Filmindustrie auf das Problem aufmerksam gemacht. Die Verantwortlichen rechtfertigen Ihre teilweise sehr aggressiven Gegenmaßnahem in Form von z.B. Fernsehwerbung mit den „angeblichen“ erheblichen Schaden den Raubkopierer verursachen. Durch diese Kampagnen hat sich der Begriff von der „Raubkopie“ bzw. „Raubkopierer“ in der Öffentlichkeit manifestiert. Dabei beschreibt der ebenfalls gebräuchliche Begriff "Schwarzkopie" den Gegenstand bedeutend besser.

Das Wort „Raubkopie" bzw. „Raubkopierer“ wird seit einiger Zeit von Gegnern und Juristen kritisiert.

Sind Raubkopierer Verbrecher?

Denn laut Strafgesetzbuch begeht jemand einen Raub, "wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen", und dies ist bei der Raubkopie nicht der Fall. Denn es handelt sich lediglich um eine Erzeugung einer rechtswidrigen Kopie von einem Urheberrecht geschütztem, meist digitalem Medium. Außerdem kennt das Urheberrecht das Wort "Raub" nicht, demnach auch keine Raubkopie.
Darum sehen die Gegner des Begriffs „Raubkopie“ bzw. „Raubkopierer“ weite Teile der Bevölkerung mit gewaltbereiten Kriminellen gleichgesetzt.

In den Werbespots werde u.a. mit Freiheitsstrafen mit bis zu 5 Jahren gedroht. Dagegen steht dass, wenn jemand sexuelle Handlungen an einem Kind vornimmt oder an sich von einem Kind vornehmen lässt, mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten rechnen kann. Ist das gerecht?